Trassenstudien.
Mit Trassenstudien (Fahrplanstudien) kann ein Antragsteller neue oder geänderte Angebotsvorstellungen auf ihre Realisierbarkeit prüfen lassen, um sie im Hinblick auf die Trassenbestellung im Jahresfahrplan oder im unterjährigen Fahrplan allenfalls iterativ weiterzuentwickeln.
Trassenstudien (BV1-3) sind mit dem Bestellformular zu bestellen. Die Verrechnung von Trassenstudien ist im Leistungskatalog Infrastruktur geregelt und im «Informationsdokument Studien» näher erklärt.
Verbindlichkeit von Trassenstudien (Network Statement).
Die Rückmeldungen auf Trassenstudien stellen keine verbindlichen Zusagen für die Zuteilung von Fahrplantrassen dar und befreien den Antragsteller nicht von der Einreichung von Trassenanträgen im Rahmen des ordentlichen Bestellverfahrens.